Aktuelle Infomationen
Düsseldorfer Tabelle 2013:
Unterhaltspflichtige dürfen sich ab 1.1.2013 über höhere Selbstbehalte freuen. Die Änderung/Erhöhung des Selbstbehaltes kann sich auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt auswirken und die tatsächliche Zahlungsverpflichtung mindern. Bereits vorhandene Unterhaltstitel sollten unbedingt auf Abänderbarkeit überprüft werden.
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AG München: Wein als Haushaltsgegenstand bei der Trennung
Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt, ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine. Hier hatte die Ehefrau bei der Scheidung die Hälfte des Bestandes verlangt, hilfsweise einen Schadenersatz in Höhe von 250.000 Euro. Ein etwaiger Ausgleich für eine während der Ehe gewonnene Wertsteigerung ist allenfalls über das Güterrecht möglich.
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OLG Bamberg kippt Klausel von Rechtsschutzversicherern, die eine höhere Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vorsieht, wenn der Versicherungsnehmer einen Anwalt seiner Wahl beauftragt.
Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedin gungen, die die Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Anwalts damit „belohnt“, im Versicherungsfall nicht in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden, verstößt gegen §§ 127, 129 VVG und ist daher gemäß §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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LG Mannheim verurteilt privaten Krankenversicherer zur Kostenübernahme einer Augenlaser- (LASIK)- OP:
Der Versicherungsnehmer muss sich nicht darauf verweisen lassen, eine Brille oder Kontaktlinsen zur Korrektur seiner Fehlsichtigkeit zu tragen. Unterzieht er sich zur dauerhaften Behandlung der Fehlsichtigkeit einer Augenlaser-OP, müssen die Kosten hierfür von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.