Unterhaltspflichtige dürfen sich ab 1.1.2013 über höhere Selbstbehalte freuen. Die Änderung/Erhöhung des Selbstbehaltes kann sich auf bestehende Unterhaltsverpflichtungen sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt auswirken und die tatsächliche Zahlungsverpflichtung mindern. Bereits vorhandene Unterhaltstitel sollten unbedingt auf Abänderbarkeit überprüft werden.